Über uns Nützliche Infos Vorsorge für den Krisenfall Newsletter Kontakt / Impressum / Spenden Datenschutz

Vorsorge für den Krisenfall

Krisenpass

Eine einfach zu handhabende Form der Vorsorge ist der Krisenpass, in den wichtige Informationen für Psychiater bzw. Kliniken eingetragen werden können. Er kann von jedem verwendet werden, der befürchtet, in eine akute psychische Krise zu geraten.
Aufgrund seines kompakten Formats – zusammengefaltet 7,4×10,5 cm – kann der Krisenpass in die Brieftasche, den Geldbeutel oder die Handtasche gesteckt werden.
Der Krisenpass ersetzt zwar nicht ein ausführliches Vorsorgedokument, aber er hat zwei große Vorteile: Er ist mit geringem zeitlichen Aufwand auszufüllen, und man kann ihn immer bei sich tragen. Die Informationen, die er enthält, können sehr hilfreich sein, wenn der Betroffene nicht ansprechbar ist.
Bindend im strengen Sinne sind die Angaben auf dem Krisenpass nicht. Sie müssen aber zumindest als Behandlungswünsche berücksichtigt werden, und solche Wünsche haben ein gewisses Gewicht.
Den Krisenpass Psychiatrie [517 KB] können Sie kostenlos als PDF-Datei herunterladen.
Besser: Sie können die gedruckte Version aus stabilem Papier bei uns anfordern. Ein bis zwei Exemplare versenden wir kostenlos. Für größere Stückzahlen fragen Sie bitte bei uns an; gegen eine Spende (oder auf Wunsch: Rechnung) senden wir Ihnen diese gerne zu.

Achtung! Innerhalb von München versenden wir den Krisenpass nicht. Stattdessen liegt er zum Abholen bereit:

1) Service für Betroffene:

Bei den Sozialpsychiatrischen Diensten (SpDi) in der Stadt München können Sie sich ein oder zwei Exemplare zum persönlichen Gebrauch kostenlos abholen.
Deren Öffnungszeiten finden Sie hier.

Abholstellen für den Krisenpass

SpDi Bogenhausen / Region Nord-Ost
Denningerstraße 225
Telefon: 089 9320-03
SpDi München-Giesing
Kühbachstraße 9
Telefon: 089 652021
SpDi Laim
Westendstraße 245
Telefon: 089 54702030
SpDi Stadtmitte
Paul-Heyse-Straße 20
Telefon: 089 233-47234
SpDi München-Nord
Riemerschmidstraße 16
Telefon: 089 452235210
SpDi Neuhausen-Nymphenburg
Leonrodstraße 54
Telefon: 089 126991-452
SpDi München-Perlach
Peschelanger 11 / V
Telefon: 089 671051
SpDi Schwabing / Milbertshofen
Dachauer Straße 9 / 9a (Eingang Marsstraße)
Telefon: 089 330071-30
SpDi München-West
Landsberger Str. 367 / IV
Tel.: 089 5897707-0
SpDi für Frauen
FrauenTherapieZentrum
Güllstraße 3
Tel.: 089 747370-70

2) Service für psychosoziale Institutionen in München:

Der Krisenpass liegt in Bündeln zu je 50 Ex. bereit zur kostenlosen Mitnahme
a) bei der RPK München, Lindwurmstr. 129e (2. Hinterhof, Erdgeschoss),
Tel.: 089 212 31 78-0. Bitte vorher dort anrufen, denn das Büro ist manchmal nicht besetzt.
b) beim SpDi Schwabing / Milbertshofen, Dachauer Str. 9 / 9a (Eingang Marsstr.), Tel.: 089 330071-30

Psychiatrische Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein ausführliches Dokument, in dem Sie bis ins Einzelne festlegen können, wie Sie im Fall einer Krise behandelt werden wollen. Fast alle Patientenverfügungen, die man im Internet oder in gedruckter Form findet, beziehen sich auf das Lebensende oder eine schwere lörperliche Krankheit; sie eignen sich nicht für psychische Krisen.
Unsere Psychiatrische Patientenverfügung bezieht sich speziell auf die psychiatrische Behandlung. Sie entspricht dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung.

Die Psychiatrische Patientenverfügung gibt es als Broschüre (mit Hinweisen und Erläuterungen) gegen eine Spende; wir bitten um 6 € pro Exemplar (incl. Versand). Bestellung hier.

Die Vorlage mit ausführlichen Hinweisen und Erläuterungen können Sie auch kostenlos herunterladen:

Entweder: Version zum handschriftlichen Ausfüllen (komplett mit Hinweisen und Erläuterungen):
Psychiatrische Patientenverfügung [PDF] [1.901 KB]

Oder: Version zum Ausfüllen am Computer:
Psychiatrische Patientenverfügung [Word] [31 KB]
Hinweise und Erläuterungen dazu [PDF] [1.787 KB]

Die Broschüre Psychiatrische Patientenverfügung

... wird gegen eine Spende zugesandt.

Behandlungsvereinbarung

Ein Psychiatrie-Erfahrener weiß in der Regel, welche Behandlung ihm guttut und welche nicht. Er kann dann mit den Ärzten "seiner" Klinik eine Vereinbarung treffen darüber, wie er im Fall des Falles behandelt werden soll. Patient und Klinikarzt setzen sich rechtzeitig vor einer Krise zusammen, besprechen den Willen und die Wünsche des Patienten und legen das vereinbarte schriftlich nieder in der Behandlungsvereinbarung. Das ist natürlich nur sinnvoll, wenn ein Vertrauensverhältnis besteht zwischen dem Patienten und den Ärzten. Leider bietet nicht jede Klinik eine solche Behandlungsvereinbarung an. Fragen Sie Ihre Klinik!
Ein Beispiel hierfür ist die Bielefelder Behandlungsvereinbarung. Sie war die bundesweit erste ihrer Art und ist oft kopiert worden.